Rechtskolonialisierung?

„Bündnis für das deutsche Recht“

Nahezu exakt acht Jahre nach der großen Fusionswelle im Anwaltsmarkt melden sich die „Globalisierungsgegner“ unter den Advokaten erneut zu Wort. Diesmal in breiter Phalanx mit Bundesjustizministerium (BMJ) und Verbänden:

Am 27. Oktober 2008 hatte das BMJ unter der damaligen Bundesjustizministerin Zypries auf dem Fachsymposium „Zukunft der deutschen internationalen rechtlichen Zusammenarbeit – Konzeption und Beitrag der Justiz“ in Berlin ein „Bündnis für das deutsche Recht“ mit BRAK, DAV, Deutschem Juristinnenbund, Deutschem Notarverein, und Deutschem Richterbund geschlossen.

Nahezu die gesamte Branchen- und Fachpresse hat schon über dieses Bündnis berichtet, u.a.: Poppelbaum, JUVE RM 12/08, 6; Jahn, BRAK-Magazin 06/08, 4; Abend, BRAK-Magazin 06/08, 3; Freudenberg, BRAK-Magazin 02/09, 4.

Wenn überhaupt ist dieses „Bündnis“ nur als Reaktion auf die von amerikanischen Banken ausgehende weltweite Finanzkrise des Herbstes 2008 zu verstehen. Anlass des „Bündnisses“ war ein Werbeblatt („dispute resolution“) der „Law-society of England and Wales“, in der die Society das angelsächsische Recht als international „erste Wahl“ bezeichnet hatte, was ja auch stimmt! Die Law Society ist die britische Variante der BRAK, bestehend aber überwiegend aus Nichtjuristen als Reaktion auf Ineffizienz der ehemaligen, mittlerweile aufgelösten, britischen Anwaltskammer.

Darum geht es den „Bundesgenossen“:

Die internationale rechtliche Zusammenarbeit folge zurzeit, so die Presseerklärung des BMJ vom 27. Oktober 2008, keinem einheitlichen Konzept. Das Bündnis soll nun das deutsche Recht besser durch Übersetzungen in fremde Sprachen „nach außen darstellen“. Als vorbildlich gelten die Publikationen des „German Law Journal“. Herausgeber des Internet-Journals sind die Professoren Miller (USA) und Zumbansen (Deutscher Professor in Kananda). Das Motto der Publizisten, die mit englischen Übersetzungen der Urteile des BverfG begonnen hatten: „Transnationalization of Legal Cultures“. Zumbansens Publikation zeigt, dass der Gedanke des „Rechtsexports“ nicht neu ist: 2009 feierte das „German Law Journal“ 10jähriges Jubiläum (Bericht von Fiebig, in BRAK-Magazin 4/09, 11).

Umgekehrt: Informationen über ausländisches Recht enthält stets sehr aktuell der exzellente Newsletter der Germany Trade and Invest Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing GmbH (GTAI in Köln, früher Teil der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit, GTZ). Für international Interessierte ein Muss: www.gtai.de. 

Außerdem soll die deutsche Rechtsberatung im Ausland in Zukunft nicht mehr allein von der Nachfrage einzelner Partnerländer bestimmt werden. Gezielt wolle man nun aktiv auf „interessante Länder“ zugehen. Zuerst sollen besonders Länder, die dem deutschen Recht aufgrund ihrer Tradition affin sind, im Wirtschaftsrecht betreut werden. Rechtsdialoge führt die Bundesregierung bereits mit China und Vietnam, aber auch die Golfregion und Zentralasien seien „interessante Regionen“.

Konkret will das Bundesjustizministerium eine Datenbank aufbauen, in der alle deutschen Projekte der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit vernetzt sein sollen. Außerdem soll das Budget der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) ab 2009 in der nächsten Legislatur um 52 % aufgestockt werden. Im November 2008 sind die „Vorzüge der deutschen Rechtsordnung“ in einer mehrsprachigen Broschüre erschienen. Die 32 Seiten starke Broschüre heißt „Law – Made in Germany“ Untertitel: „global, effektiv, kostengünstig“: Au Backe!

Die Bündnis-Beteiligten wollen sich regelmäßig treffen. Die Bundesjustizministerin begründete das Bündnis u.a. so: „Wenn unser Rechtssystem nicht gegenüber dem amerikanischen und britischen Common Law ins Hintertreffen geraten soll [was es ja in der internationalen Vertragsgestaltung längst ist], brauchen wir mehr Engagement im globalen Wettbewerb.“ (Presseerklärung BMJ vom 27. Oktober 2008).

Zehn „Eckpunkte“ haben die Beteiligten „verabschiedet“:

  1. Stärkeres Engagement in Außendarstellung und internationaler rechtlicher Zusammenarbeit.
  2. Verbreitung menschenrechtlicher Standards und rechtsstaatlicher Strukturen.
  3. Besonderes Engagement im Wirtschaftsrecht.
  4. Anstreben einer angebotsorientierten Rechtsberatung.
  5. Empfehlung des „bewährten deutschen Rechts“ in Partnerländern.
  6. Regionale Prioritäten: Dem deutschen Recht affine Staaten, besondere wirtschaftspolitische oder geopolitische Bedeutung der Staaten, politische Multiplikatorstaaten.
  7. 52 % mehr Budget für IRZ.
  8. Mehrsprachige Broschüre („Law made in Germany“) über die Vorzüge deutschen Rechts soll erstellt werden.
  9. Aufbau einer Datenbank.
  10. Regelmäßige Koordinierungstreffen im BMJ.

Wie vor zehn Jahren meldete sich auch jetzt wieder, nunmehr in seiner Funktion als Leiter der ARGE Internationaler Rechtsverkehr im DAV, Graf von Westphalen, zu Wort, mit den gleichen Argumenten wie vor zehn Jahren:

Es stellt sich die Frage, ob das anglo-amerikanische Rechtsdenken [sic!] und Rechtsverständnis [!] nicht entscheidend [sic!] zu der gegenwärtigen Finanzkrise beigetragen hat“ (Pressemitteilung Nr. 20/09 des DAV vom 18. September 2009).

Das liest sich, als seien nicht Gier und Maßlosigkeit von Banken im Auftrag des Shareholder Value, sondern gleich ein ganzes Rechtssystem, bloß nicht das deutsche, für die Finanzkrise ab Herbst 2008 verantwortlich. Genau diese wohlfeile deutschnationale Position war leider zu erwarten. Auch deutsche Anwälte haben aber toxische Bankpapiere mit entwickelt! Damit wären, folgt man dieser Logik, auch sie mitverantwortlich für die Bankenkrise. Das weiß auch Graf von Westphalen. Sein Einhacken auf ein anderes Rechtssystem und Stigmatisieren als Rechtssystem, das Bereicherungen Einzelner auf Kosten der Masse gestattet und Finanzkrisen befördert, hat offenbar aber kein argumentatives Ziel, sondern ist pure provinzielle Stimmungsmache!

Kommentar Tausch: Nur, wer sich an die damalige Diskussion um die Fusionen deutscher Kanzleien mit internationalen Partnern in den Jahren 1999 und 2000 noch erinnert, ist über dieses „Bündnis“ und nachfolgende Stammtischparolen befremdet.

Was das soll, ist völlig unklar, denn unser Recht oder Recht generell ist als „Exportschlager“ nicht mit dem VW-Käfer vergleichbar. Es setzt sich das flexibelste Recht international durch, also zur Zeit das Common-Law des US-amerikanischen oder britischen Rechts. Unternehmen brauchen für internationale Geschäfte ein Vertragsrecht, das effizient und flexibel wirtschaftsrechtliche Probleme löst. Klar geht das auch mit dem BGB. Wenn es aber so hervorragend ist, warum wählen es dann Unternehmen international nicht als geltendes Vertragsrecht?

Es ist sehr wohlfeil, wenn deutsche Juristen angesichts der amerikanischen Bankenkrise so tun, als seien allein das amerikanische Bankrecht oder die Bank-Anwälte oder gar, wie kürzlich der „alte Bekannte“ und deutschtümelnde Leiter der DAV-ARGE Internationaler Rechtsverkehr unverhohlen behauptet, das gesamte amerikanische Rechtssystem oder „Rechtsverständnis“ daran schuld (Graf von Westphalen, PM Nr. 20/09 des DAV vom 18. September 2009). Diese DAV-Pressemitteilung war ein weiteres echtes Ärgernis. Auf meine Kritik gegenüber dem Pressesprecher habe ich (wie zu erwarten) keine inhaltlichen Argumente bekommen. Zurücknehmen will man den offen deutschnationalen Aussagekern schon gar nicht. Der DAV tut sich wirklich keinen Gefallen, derartige Stammtisch-Statements mitzutragen.

Auch in Deutschland haben deutsche Kanzleien hochkomplizierte (und „toxische“) Finanzprodukte für ihre Bank-Mandanten ausgeklügelt. Durch die Hintertür eines breiten Schulterschlusses der Verbände und des Ministeriums wird trotz aller Dementis aber nur eines durch das „Bündnis für deutsches Recht“ transportiert: Das deutsche Recht ist das beste Recht der Welt!

Ob das stimmt ist mehr als fraglich, genau wie das Bündnis für „Rechtskolonialisierung“ selbst. 

Autor: Tausch

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