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	<title>VerMonT Beratung</title>
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	<description>Prof. Dr. Volker Albert Tausch</description>
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		<title>&#8220;Parlament&#8221; der Anwälte &#8211; Struktur der 5. Satzungsversammlung</title>
		<link>http://www.vermontberatung.de/parlament-der-anwalte-struktur-der-5-satzungsversammlung/</link>
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		<pubDate>Wed, 27 Jul 2011 12:54:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Tausch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[VerMonT Beratung P R E S S E M I T T E I L U N G Nr.14/11 Bonn, 27. Juli 2011 Die 5. Satzungsversammlung: Restauration statt Perspektiven! - wie 2003: Macht der über 60jährigen, weniger junge, weniger Frauen, noch &#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>VerMonT Beratung</p>
<p>P R E S S E M I T T E I L U N G</p>
<p>Nr.14/11 Bonn, 27. Juli 2011</p>
<p><strong>Die 5. Satzungsversammlung: Restauration statt Perspektiven!</strong></p>
<p><strong>- wie 2003: Macht der über 60jährigen, weniger junge, weniger Frauen, noch immer kaum Großkanzleien</strong></p>
<p><strong>Einleitung</strong></p>
<p><strong>VerMonT</strong> <strong>Kanzleiberatung</strong> hat zum dritten Mal anhand der nunmehr öffentlichen (noch bei der VerMonT-Auswertung der 3.SV waren die Mitgliederlisten geheim und von der BRAK unter Verschluss gehalten) Mitgliederliste die Struktur der Satzungsversammlung (SV) untersucht und im Internet (Kanzlei-Websites, google bis 5. Ebene) alle <span style="text-decoration: underline;"><strong>115 Mitglieder der 5. SV</strong></span> recherchiert.</p>
<p>Da noch immer nicht alle Anwälte auf Websites zu finden sind, fehlen einige wenige.</p>
<p>Das Lebensalter ist, soweit nicht angegeben, anhand der veröffentlichten Fotos geschätzt.</p>
<p><strong>VerMonT</strong> <strong>Kanzleiberatung</strong> hat eine am realen Anwaltsmarkt orientierte <strong>Kanzleitypologie </strong>entwickelt, die dieser Auswertung und der Beratung zugrunde liegt:</p>
<ul>
<li> <strong>ab 50 Anwälte</strong>: Deutsche oder internationale <span style="text-decoration: underline;">Großkanzlei</span> mit mehreren Standorten in Metropolen</li>
<li><strong>11 bis 49 Anwälte</strong>: <span style="text-decoration: underline;">Mittelgroße</span> Kanzlei</li>
<li><strong>bis 10 Anwälte</strong>: Einzelkämpfer und <span style="text-decoration: underline;">Kleinkanzlei</span></li>
<li> <strong>Regionalkanzlei</strong>:                            1 Standort</li>
<li><strong>überregionale Kanzlei</strong>:                 mehr als 1 Standort in der Region oder Metropolen</li>
<li><strong>Boutique</strong>:                                         Kanzlei mit ausschließlich einem oder zwei Rechtsgebieten im Leistungsportfolio</li>
<li> <strong>Allgemeinkanzlei</strong>                          mehr als 80 % Beratung und Vertretung auf Verbraucherseite, Leistungsportfolio A-Z</li>
<li><strong>Wirtschaftskanzlei</strong>                       mehr als 80 % Beratung und Vertretung auf Unternehmensseite, Leistungsportfolio Wirtschaftsrecht<strong> </strong></li>
<li><strong>MDP</strong>:                                                 Multidisziplinäre Partnerschaft, gemischte Kanzlei aus RA, StB, WP</li>
</ul>
<p> <strong>Ziele der Auswertung</strong></p>
<p><strong>Die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer gibt es seit 1995.</strong></p>
<p><strong> </strong><strong>Wahlperioden:</strong></p>
<p><strong>1. SV  1995 bis 1999</strong></p>
<p><strong>2. SV  1999 bis 2003</strong></p>
<p><strong>3. SV  2003 bis 2007</strong></p>
<p><strong>4. SV  2007 bis 2011</strong></p>
<p><strong>5. SV  2011 bis 2015</strong></p>
<p><strong>Berufspolitisch</strong> interessant waren für diese, wie für die früheren Auswertungen der 3. und 4. SV, folgende <strong>vier Fragen </strong>zur Struktur der SV, die berufspolitische Konsequenzen haben:</p>
<p>1.         Repräsentiert das Anwalts“parlament“ die wirklichen Gegebenheiten im Anwaltsmarkt, weniger in Bezug auf Markt<span style="text-decoration: underline;">präsenz</span> als im Hinblick auf Markt<span style="text-decoration: underline;">macht</span>?</p>
<p>Welche Kanzleitypen sind durch Mitglieder vertreten?</p>
<p>Hat der „runde Tisch“ der BRAK mit Vertretern aus Großkanzleien, vor acht Jahren eingeführt nach der VerMonT-Auswertung zur 3. SV, dazu geführt, dass mehr Vertreter aus Großkanzleien in der 5. SV mitarbeiten?</p>
<p>2.         Welche Rechtsgebiete dominieren? Wieviele Mitglieder verfügen über Internet-Auftritte?</p>
<p>3.         Welche Altersstruktur hat die Satzungsversammlung?</p>
<p>4.         Wie verteilen sich die Geschlechter in der SV?</p>
<p><strong>Ergebnisse</strong></p>
<p>Vorausgeschickt sei, dass die Zahl der Delegierten für die 5. SV reduziert worden war: Von 158 (4.SV) auf 115 (5.SV). Daher ist in der Auswertung die Anzahl der Vertreter weniger aussagekräftig als die prozentuale Verteilung:</p>
<p><strong>1.      Kanzleitypen: Die tatsächlichen Markt<span style="text-decoration: underline;">macht</span>-Verhältnisse bildet das </strong><strong>Anwaltsparlament noch immer nicht ab.</strong></p>
<p><strong>Die Satzungsversammlung wird noch immer dominiert von Kleinkanzleien</strong> (54 von 115 = 46,95 % = fast die Hälfte) und <strong>Einzelkämpfern</strong> (24 = 20,86 %).</p>
<p>Wenn auch bei den Einzelkämpfern ein Rückgang gegenüber der 4.SV zu beobachten ist (in der 4.SV waren es noch 32,91 %):</p>
<p>Zusammen stellen die traditionell im Markt aufgestellten Kanzleitypen der Kleinkanzleien, inklusive Einzelkämpfer, Syndizi und BGH-Anwalt (78 = 67,82 %) die Mehrheit. In der 4. SV war das auch schon so, aber mit noch mehr Präsenz in Höhe von 82,91 %.</p>
<p>Auch der <strong>Durchschnitt (inklusive Einzelkämpfer) ist im Vergleich zur 4. SV gleich geblieben: </strong>Die von der SV überwiegend repräsentierte Kanzlei in der Gruppe der Kleinkanzleien und Einzelkämpfer besteht wieder aus maximal 3 Anwälten<strong> </strong>(exakt 3,11)<strong>. </strong></p>
<p><strong>Mittelgroße Kanzleien</strong> bis zu 49 Anwälten sind nahezu genauso viele wie in der 4. SV (12) und in der 3. SV (13) vertreten: 13. Der prozentuale Anteil von<strong> </strong>11,3 % zeigt aber, dass prozentual etwa 3 % mehr MK gegenüber der 4. SV dabei sind.</p>
<p>Nur <strong>9 Großkanzleien</strong> mit insgesamt 10 Vertretern (davon 6 wiedergewählt, 3 geborene und, soweit recherchierbar, 1 neue) sind Mitglied (2 weniger als in der 4. SV), 8,69 % zeigen prozentual nur knapp l % Steigerung gegenüber der 4. SV!</p>
<p>Folgende Großkanzleien (es sind <span style="text-decoration: underline;">nahezu die gleichen wie in der 4.SV</span>!) haben Vertreter entsenden können:</p>
<p>Berlin              <em>Görg</em> (Giesen wiedergewählt, von <em>Freshfields</em> zu <em>Görg</em> gewechselt), <em>Luther </em>(RAK Berlin-Präs. Schmid als geborenes Mitglied)</p>
<p>Erfurt              <em>Dr. Eick</em> (Burmann, RAK Präs.-Thüringen als geborenes Mitglied)</p>
<p>Frankfurt        <em>Rittershaus </em>(Freifrau von Ketelhodt), <em>Clifford Chance</em> (Gasteyer, wiedergewählt), <em>Hengeler Mueller</em> (Hellwig, wiedergewählt)</p>
<p>Hamburg        <em>Taylor Wessing</em> (Greve, wiedergewählt, BRAK-Präs. Filges als geborenes Mitglied); <em>Graf von Westphalen</em> (von Wedel, wiedergewählt)</p>
<p>Stuttgart         <em>Gleiss Lutz</em> (Diller, wiedergewählt)</p>
<p>Da es offenbar fast keine Fluktuation gegeben hat, ist der „runde Tisch“ der BRAK, der seit 2004 zu mehr berufspolitischem Engagement der Großkanzleien, u.a. auch in der Satzungsversammlung, hatte führen sollen, als gescheitert zu betrachten!</p>
<p>Großkanzleien interessiert das „Kleinklein“ der Masse offenbar noch immer nicht – angesichts des Themenspektrums der Satzungsversammlung in der Tat vielleicht sogar verständlicherweise.</p>
<p>Klar ist: Der Anwaltsmarkt ist gespalten, da helfen auch Mantren von Verbandsvertretern, die die Einheit der „Anwaltschaft“ beschwören sollen, nichts!</p>
<p><strong>2)      Rechtsgebiete: Familienrecht überwiegt mit großem Abstand.</strong></p>
<p>In den Rängen 1 bis 5 gibt es keine Veränderungen der rechtlichen Spezialisierungen (Fachanwaltschaften) gegenüber der 4. und sogar gegenüber der 3. SV.</p>
<p>Schwerpunkte liegen weiterhin auf stabiler Repräsentanz bürgernaher Gebiete:</p>
<p> 1.         <span style="text-decoration: underline;">FA FamR</span>         23 = 19,99 %; davon 15 Frauen=Prozentuale Steigerung um 2 % gegenüber 4.SV</p>
<p>(in der 4.SV waren es 28 = 17,72 %, davon 21 Frauen)</p>
<p>2.         <span style="text-decoration: underline;">FA ArbR</span>          15 = 13,04 %, davon 3 Frauen, prozentuale Steigerung um 4, fast 50 %!!!</p>
<p>(in der 4. SV waren es 11 = 6,96 %)</p>
<p>3.         <span style="text-decoration: underline;">Anwaltsnotare</span>           15 = 13,04, 7 weniger, prozentuales Verhältnis fast gleich (in der 4. SV waren es 22 = 13,92 %)</p>
<p>4.         <span style="text-decoration: underline;">FA StrafR</span>        9 = 7,82 %, 1 weniger, 1 % weniger</p>
<p>(in der 4. SV waren es 10 = 6,32 %)</p>
<p>5.         <span style="text-decoration: underline;">FA SteuerR</span>      8 = 6,95 %, prozentuale Steigerung um 1 %, 1 weniger) (in der 4. SV waren es 9 = 5,69 %)</p>
<p>Überraschung:</p>
<p>6.         <strong>! FA VerkehrsR macht den größten Sprung: In 4. SV war es noch auf Platz 15 !</strong>                            7 = 6,08 %, <strong><span style="text-decoration: underline;">Steigerung um 6 und 6 %!!!</span></strong></p>
<p>(in der 4. SV waren es 1 = 0,63 %)</p>
<p> <strong>GESAMT Fachanwaltsbezeichnungen (inklusive Doppel- oder Dreifachträger):</strong></p>
<p><strong>96: nahezu exakt so viele wie in der 4.SV (97, nahezu 30 mehr als in 3.SV, etwa ein Drittel), trotz verkleinertem „Parlament“.</strong></p>
<p>Der hohe Anteil Familienrecht korrespondiert mit der großen Zahl von Einzelkämpfern und Kleinkanzleien.</p>
<p>Berufspolitisch bedeutet das: Die Lobby der Einzelkämpfer und der Kleinkanzleien ist seit drei Wahlperioden stabil, so dass man heute sicher sagen kann:</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Die SV ist das Parlament der Einzelkämpfer und Kleinkanzleien mit bürgernahem Leistungsportfolio von A bis Z</span></strong><strong>. </strong></p>
<p>Aber unter den Top 10 der Formalqualifikation sind nicht mehr (wie noch in der 4.SV) nur bürgernahe Gebiete, sondern aufgrund der noch jungen Fachanwaltsbezeichnungen auch Handels- und Gesellschaftsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz.</p>
<p>NEU: 2 Fachanwälte für Insolvenzrecht (davon einer 78 Jahre alt!).</p>
<p><strong>Internetpräsenz</strong></p>
<p>Die Auswertung zeigt ferner im Hinblick auf das Werbemittel website:</p>
<p>Verfügte in der 3. SV die Mehrheit der abgeordneten Anwälte aus Kleinkanzleien und Einzelkämpfer nicht über eine homepage und war im Internet (google-Recherche für alle 137 der 3. SV) nicht zu finden, hat sich das Bild völlig gedreht:</p>
<p>110 von 115 Gewählten (= 95,65 %) sind auf homepages zu finden. Das entspricht einer Steigerung um weitere etwa 25 % gegenüber der 4.SV.</p>
<p><strong>Gestaltung und besonders Texte der Kanzlei-Internetauftritte haben zwar in vielen Fällen deutlich Potenzial, aber immerhin: Es gibt Internetseiten. Das war 2003 noch völlig anders.</strong></p>
<p><strong>3)      Altersstruktur: Renaissance der „alten Hasen“</strong></p>
<p>Wo keine exakten Geburtsdaten zu finden waren (eine Unsitte auf Kanzlei-Homepages, das Lebensalter und Geburtsort nicht, aber die Mitgliedschaft im DAV mitzuteilen!), wurde das Lebensalter anhand des Zulassungszeitpunktes oder der veröffentlichten Fotos geschätzt.</p>
<p>Beispiel: Zulassung 1980 = zu diesem Zeitpunkt 30 Jahre.</p>
<p>Lebensalter recherchiert/ geschätzt:           111\115                    = 96,52 %</p>
<p>Lebensalter nicht recherchierbar:                4                                 = 3,47 %</p>
<p><strong> </strong></p>
<table border="1" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td width="307" valign="top"><strong>Altersgruppe</strong></td>
<td width="307" valign="top"><strong>Anzahl Vertreter</strong></td>
</tr>
<tr>
<td width="307" valign="top">bis 29 Jahre</td>
<td width="307" valign="top">0</td>
</tr>
<tr>
<td width="307" valign="top">30 bis 39 Jahre</td>
<td width="307" valign="top">3 = !!Nur noch 2,6 %, <span style="text-decoration: underline;">Rückgang</span> um 10 %=17 Vertreter weniger!!Das ist <strong><span style="text-decoration: underline;">quasi exakt der Stand der 3. SV</span></strong>!!In der 4.SV waren es noch 20=12,65 % (=!Steigerung gegenüber der 3.SV um 17 = etwa 10,75 %)</td>
</tr>
<tr>
<td width="307" valign="top">40 bis 49 Jahre</td>
<td width="307" valign="top">30=26,08 % (<span style="text-decoration: underline;">Steigerung</span> gegenüber 4. SV um 2 %, aber 8 weniger!)In der 4. SV waren es noch: 38=24,05 % (!Steigerung gegenüber 3. SV um 11 = etwa 6,96 %)</td>
</tr>
<tr>
<td width="307" valign="top"><strong>GESAMT MINDERUNG in der Gruppe „junge“ 30-49</strong></td>
<td width="307" valign="top"><strong>25!!! = 8 %</strong></td>
</tr>
<tr>
<td width="307" valign="top">50 bis 59 Jahre</td>
<td width="307" valign="top">34=26,08 %, <span style="text-decoration: underline;">Rückgang</span> gegenüber 4.SV um 9!!, aber nur knapp 1 %.In 4. SV waren es noch: 43=27,21% (!damals Steigerung gegenüber der 3.SV um 15=etwa 7 %)</td>
</tr>
<tr>
<td width="307" valign="top">Ab 60 Jahre</td>
<td width="307" valign="top">33=28,69 %, <strong><span style="text-decoration: underline;">Steigerung</span> gegenüber 4. SV um 2, knapp 9 % !!!!</strong>In 4. SV waren es noch: 31=19,62% im Verhältnis Rückgang damals gegenüber der 3. SV um 2 %</td>
</tr>
<tr>
<td width="307" valign="top">Ab 70 Jahre</td>
<td width="307" valign="top">11=9,56 %, <strong><span style="text-decoration: underline;">Steigerung</span> gegenüber 4. SV um 7!!!, knapp 7% !!!!</strong>In 4. SV waren es nur: 4=2,53% (gegenüber der 3. SV verdoppelt=etwa 1 % mehr)</td>
</tr>
<tr>
<td width="307" valign="top"><strong>GESAMT STEIGERUNG in der Gruppe „ältere“ 60-über 70</strong></td>
<td width="307" valign="top"><strong>9 = 16 %</strong></td>
</tr>
<tr>
<td width="307" valign="top"> </td>
<td width="307" valign="top"> </td>
</tr>
<tr>
<td width="307" valign="top">GESAMT Alter gefunden</td>
<td width="307" valign="top">111</td>
</tr>
<tr>
<td width="307" valign="top">Geburtsdatum nicht herauszufinden undnicht schätzbar</td>
<td width="307" valign="top">4</td>
</tr>
<tr>
<td width="307" valign="top">GESAMT</td>
<td width="307" valign="top">115</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p> <span style="text-decoration: underline;">Unter 40jährige</span> sind nunmehr wieder, genau wie in der 3.SV, sehr deutlich unterrepräsentiert, nachdem die 4.SV Hoffnung auf „Verjüngung“ gemacht hatte.</p>
<p>Die Gesamt-Minderung in der Gruppe „<span style="text-decoration: underline;">junge</span>“ (30 bis 49 Jahre) beträgt 25 Vertreter = 8 %.</p>
<p>Demgegenüber sind in der Gruppe „<span style="text-decoration: underline;">ältere</span>“ (60 bis über 70) 9 Vertreter, mit 16 % (!), also genau doppelt so viele, mehr vertreten wie es in der Gruppe der „jungen“ weniger sind.</p>
<p>Die Wähler scheinen wieder, wie schon in der 3. SV nach dem Motto „bekannt und bewährt“ ihre Stimme vergeben zu haben – kein Wunder bei der Präsenz der Funktionsträger aus Rechtsanwaltskammern und Anwaltvereinen im „Wahlkampf“:</p>
<p>Fast 45 % der Mitglieder der 5. SV sind verbandspolitisch (in vielen Fällen sogar doppelt engagiert in örtlicher RAK, BRAK und DAV-Ortsverbänden und dem Bundesverband) engagiert oder Funktionsträger.</p>
<p>Die Meinungsmacht der repräsentierten Verbände (etwa 45 %) zeigt auch die 5. SV, wie die 4. SV, als <strong>„Parlament der Funktionäre“ </strong>– allerdings fast die Hälfte weniger als in der 4.SV.</p>
<p>Soweit nachprüfbar waren mindestens 47 Delegierte (in der Regel Verbandsvertreter) auch schon in der 4. SV vertreten = 40,86 %.</p>
<p>Für ein „Parlament“ bedeutet die Alterstruktur (von 115 immerhin 44, damit fast die Hälfte, ältere ab 60) einerseits durch die Älteren dokumentierte große Erfahrung (nicht notwendigerweise mehr Sachverstand!), andererseits aber, zumindest bei Anwälten als ohnehin eher beharrungsaffine Berufsgruppe, einen <strong>klaren Trend zu Restauration und berufspolitischer Konservierung statt Zukunftsgewandheit</strong>.</p>
<p>Sehr nachvollziehbar, dass sich dynamische Großkanzleien, in denen Partner ab spätestens Ende 50 in Rente gehen und die Gesamtstruktur auf den „jungen“ als Leistungsträgern ruht, in einem solchen Umfeld nicht in der Satzungsversammlung engagieren mögen.</p>
<p><strong>4.       Geschlechterverteilung: Fachanwältinnen-Frauenanteil auf Stand 2003 !</strong></p>
<p><strong>5. Satzungsversammlung</strong></p>
<table border="1" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td width="163" valign="top"><strong>Mitglieder</strong></td>
<td width="163" valign="top"> </td>
<td width="163" valign="top"> </td>
<td width="110" valign="top"> </td>
</tr>
<tr>
<td width="163" valign="top"><strong>5. Satzungsversammlung</strong>GESAMT: 115 Mitglieder</td>
<td width="163" valign="top"><strong>4. Satzungsversammlung</strong>GESAMT: 158 Mitglieder</td>
<td width="163" valign="top"><strong>3. Satzungsversammlung</strong>GESAMT: 137 Mitglieder</td>
<td width="110" valign="top"><strong>Kommentar</strong>Im <span style="text-decoration: underline;">Vergleich zur 4. SV</span>:43 Mitglieder <strong>weniger</strong> =</p>
<p>27,21 %</td>
</tr>
<tr>
<td width="163" valign="top">davon „geborene“(nicht stimmberechtigte)Präs. der RA-Kammern:</p>
<p><strong>24 (davon 1 Frau!)</strong></p>
<p>Davon „gekorene Parlamentarier“</p>
<p><strong>91 (davon 34 Frauen)</strong></td>
<td width="163" valign="top"><strong> </strong></td>
<td width="163" valign="top"><strong> </strong></td>
<td width="110" valign="top"><strong> </strong></td>
</tr>
<tr>
<td width="163" valign="top">davon männlich:81 = 70,43 %</td>
<td width="163" valign="top">davon männlich:104 = 65,82 %</td>
<td width="163" valign="top">davon männlich101 = 72,72 %</td>
<td width="110" valign="top">Anstieg der Männer gegenüber 4.SV um 5 % trotz Verkleinerung</td>
</tr>
<tr>
<td width="163" valign="top">Davon weiblich34 = 29,56 %</td>
<td width="163" valign="top">davon weiblich:54 = 34,17 %</td>
<td width="163" valign="top">davon weiblich: 36 = 25,92 %</td>
<td width="110" valign="top"><strong>Rückgang der Frauen um 5% trotz Verkleinerung</strong></td>
</tr>
<tr>
<td width="163" valign="top"><strong>Tops und Flops bei den Geschlechtern (RAK Bezirke)</strong></td>
<td width="163" valign="top"> </td>
<td width="163" valign="top"> </td>
<td width="110" valign="top"> </td>
</tr>
<tr>
<td width="163" valign="top"><strong>Top 3 (Frauenanteil): </strong>1.Bremen und Zweibrücken, jeweils1/1=100%</p>
<p>2. Hamm, Berlin (ein Platz verbessert), Celle und München (stark verbessert)</p>
<p>5/7, 4/7, 2/3 und 5/10 = <span style="text-decoration: underline;">über</span> 50%</p>
<p>3. Bamberg, Düsseldorf, Freiburg, Suttgart = <span style="text-decoration: underline;">50 %</span></p>
<p>½, 3/6, ½, 2/4</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Flops (Frauenanteil)</strong></p>
<p><strong>je <span style="text-decoration: underline;">0 Frauen</span></strong>:</p>
<p>BGH, Brandenburg, Braunschweig (abgerutscht), !!<strong><span style="text-decoration: underline;">Hamburg</span></strong>!!, Kassel, Koblenz, Mc-Pom, Oldenburg, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Tübingen<strong> </strong></td>
<td width="163" valign="top"><strong>Top 3 (Frauenanteil): </strong>1.Zweibrücken 2/2=100%2.Hamm und Sachsen 7/13 bzw. 3/5 = <span style="text-decoration: underline;">über</span> 50%</p>
<p>3. Berlin, Braunschweig, Bremen, Freiburg, McPom 6/12 bzw. 2/4 bzw. 1/2= 50 %</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Flops (Frauenanteil)</strong></p>
<p>je <span style="text-decoration: underline;">0 Frauen</span>:</p>
<p>BGH, Brandenburg,</p>
<p>Oldenburg, Saarland,</p>
<p>Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Tübingen</td>
<td width="163" valign="top"> </td>
<td width="110" valign="top">Keine Signifikanzen in Bezug auf BundesländerNahezu identische Verteilung im Vgl. zur 4.SV; Braunschweig, McPom abgerutscht<strong><span style="text-decoration: underline;">Überraschung: Hamburg: In der Metropole ist keine Frau als Vertreterin in der 5.SV!</span></strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p> </p>
<table border="1" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td width="163" valign="top"><strong>Fachanwälte Gesamt</strong></td>
<td width="163" valign="top"> </td>
<td width="163" valign="top"> </td>
<td width="110" valign="top"> </td>
</tr>
<tr>
<td width="163" valign="top"><strong>5. Satzungsversammlung</strong>GESAMT: 115 Mitglieder</td>
<td width="163" valign="top"><strong>4. Satzungsversammlung</strong>GESAMT: 158 Mitglieder</td>
<td width="163" valign="top"><strong>3. Satzungsversammlung</strong>GESAMT: 137 Mitglieder</td>
<td width="110" valign="top"><strong>Kommentar</strong></td>
</tr>
<tr>
<td width="163" valign="top"><strong>96 </strong>(Mehrfachbezeichnungen sind jeweils einzeln gezählt)<strong>= 83,47 % = Statistisch sind weit über Dreiviertel FA</strong></td>
<td width="163" valign="top"><strong>81 </strong>(nach Fachgebieten 96, da mehrfache Bezeichnungen je einzeln gezählt)<strong>= 51,03 %= Statistisch ist mehr als jeder zweite FA</strong></td>
<td width="163" valign="top">66 = 47,52 %</td>
<td width="110" valign="top">Steigerung umMehr als 30 %!von der 3. zur 4. waren es gerade einmal 4 %!</td>
</tr>
<tr>
<td width="163" valign="top"><strong>Davon Frauen: 25 = 26 %</strong></td>
<td width="163" valign="top"><strong>Davon Frauen: 30 = 37 %</strong></td>
<td width="163" valign="top"><strong>Nicht ausgewertet</strong></td>
<td width="110" valign="top">Rückgangum 11 %</td>
</tr>
<tr>
<td width="163" valign="top"><strong>Fachanwältinnen</strong><strong>(mehrfache Qualifikation je einzeln gezählt)</strong></td>
<td width="163" valign="top"><strong> </strong></td>
<td width="163" valign="top"><strong> </strong></td>
<td width="110" valign="top"> </td>
</tr>
<tr>
<td width="163" valign="top">davon<strong> </strong>Fachanwältin für Familienrecht: 15<strong> </strong></td>
<td width="163" valign="top">davon Fachanwältin für Familienrecht: 21</td>
<td width="163" valign="top">davon Fachanwältin für Familienrecht: 15</td>
<td width="110" valign="top">Rückgang um 6=29 %, Stand wie bei 3.SVVon der 3. zur 4. SV: Steigerung um 6</p>
<p>= 40 %</td>
</tr>
<tr>
<td width="163" valign="top">Davon Fachanwältin Arbeitsrecht: 3</td>
<td width="163" valign="top">Davon Fachanwältin Arbeitsrecht: 5</td>
<td width="163" valign="top">Davon Fachanwältin Arbeitsrecht: 3</td>
<td width="110" valign="top">Rückgang um 2= 40 %, Stand wie bei 3. SVVon der 3. zur 4. SV: Steigerung um 2</td>
</tr>
<tr>
<td width="163" valign="top">Mediatorinnen: 2</td>
<td width="163" valign="top">Mediatorinnen: 4</td>
<td width="163" valign="top"> </td>
<td width="110" valign="top">Rückgang um 2= 50 %Von der 3. zur 4. SV:</p>
<p>Steigerung um 4 = 100 %</td>
</tr>
<tr>
<td width="163" valign="top">Fachanwältin ErbR: 1</td>
<td width="163" valign="top">Fachanwältin ErbR: 3</td>
<td width="163" valign="top"> </td>
<td width="110" valign="top">Rückgang um 2 = 77 %</td>
</tr>
<tr>
<td width="163" valign="top">Davon Fachanwältin Strafrecht: 2</td>
<td width="163" valign="top">Davon Fachanwältin Strafrecht: 1</td>
<td width="163" valign="top">Davon Fachanwältin Strafrecht: 2</td>
<td width="110" valign="top">Steigerung um 1 = 50 %</td>
</tr>
<tr>
<td width="163" valign="top">Davon Fachanwältin Steuerrecht: 0</td>
<td width="163" valign="top">Davon Fachanwältin Steuerrecht: 0</td>
<td width="163" valign="top">Davon Fachanwältin Steuerrecht: 1</td>
<td width="110" valign="top"> </td>
</tr>
<tr>
<td width="163" valign="top">Je 1 FAin: ErbR, Miete, SozR</td>
<td width="163" valign="top"> </td>
<td width="163" valign="top"> </td>
<td width="110" valign="top"> </td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Kanzleiberater Prof. Dr. Volker Albert Tausch (45), Inhaber der verbandsunabhängigen Bonner Kanzleiberatung VerMonT, kommentiert die Untersuchung der 5. SV:</p>
<p><em>„Natürlich muss man hier von ´Restauration´ sprechen, denn junge Anwälte und Frauen sind im Vergleich zur 4.SV unterrepräsentiert und um ihre Zukunft sollte sich das ´Parlament´ vielleicht einmal kümmern, statt immer neue Hürden für die jungen Konkurrenten beim Erwerb der Fachanwaltschaften zu errichten. </em></p>
<p><em>Berufspolitisch und rechtlich hängen alle Beschlüsse der Satzungsversammlung ohnehin am Placet des BMJ – Gewaltenteilung hat Montesquieu anders buchstabiert und hätte eine ´Quasselbude´, die ihre Beschlüsse ´absegnen´ lässt, ohnehin nicht ernst genommen. </em></p>
<p><em>Die vornehmste Aufgabe der Satzungsversammlung muss also sein, endlich überhaupt erst einmal ´Parlament´ zu werden und das geht nur durch mehr Selbstverständnis als echte Legislative und mehr Selbstbewusstsein gegenüber dem Ministerium. Wo gibt es das schon: Ein Parlament, dass sich seine Beschlüsse vom Fachministerium freigeben lassen muss. Natürlich muss man dafür die BRAO ändern, das wäre aber endlich wahre ´Freiheit der Advokatur´. Gelingt diese Emanzipation nicht, darf man, wie früher bereits der Kollege Kleine-Cosack, ganz offensiv die Frage nach der Existenzberechtigung der Satzungsversammlung stellen. </em></p>
<p><em>Die Frage stellen sich Großkanzleien offenbar völlig zu recht schon länger, sonst würden sie sich wohl mehr engagieren.“</em></p>
<p><strong>Unternehmensinformation: <a href="http://www.vermontberatung.de/">www.vermontberatung.de</a></strong></p>
<p>VerMonT Beratung ist eine verbandsunabhängige Unternehmensberatung für Rechtsanwälte mit Sitz in Bonn und arbeitet seit 2004 unter dem Motto <em>„Geleit für Anwälte“</em> in<em> </em>den vier Beratungsschwerpunkten Kanzleistrategie und Kanzleifusionen, Kanzleikultur, Geschäftsentwicklung mit Mandantenbindung und Akquise sowie Medienarbeit für Kanzleien.</p>
<p>VerMonT steht zugleich für die Initialen des <a href="http://www.vermontberatung.de/html/vermont-u-i.html">Inhabers</a> (VT) und den gleichnamigen sympathischen Zwergstaat im Neu-England der Vereinigten Staaten von Amerika, den alle zuversichtlich &#8220;Green Mountain State&#8221; nennen &#8211; deshalb ist üppiges Grün Unternehmens-Farbe.</p>
<p>Gründer und Inhaber ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Albert Tausch.</p>
<p><strong>Pressekontakt:</strong></p>
<p><strong>Die Auswertung der 5. Satzungsversammlung können Sie kostenfrei anfordern per mail an</strong>:</p>
<p><a href="mailto:info@vermontberatung.de">info@vermontberatung.de</a>.</p>
<p>Prof. Dr. Volker Albert Tausch <a href="mailto:info@vermontberatung.de">info@vermontberatung.de</a>; Tel. 0176 244 81 888.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Skript brandaktuell</title>
		<link>http://www.vermontberatung.de/fernuni-neuauflage-marketing-skript/</link>
		<comments>http://www.vermontberatung.de/fernuni-neuauflage-marketing-skript/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 09 Jan 2010 17:30:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Tausch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.vermontberatung.de/?p=158</guid>
		<description><![CDATA[<a href="http://www.vermontberatung.de/wp-content/uploads/2010/01/Hills-of-VerMonT1.jpg"></a><strong>FernUni Hagen: „Marketing anwaltlicher Dienstleistungen in 2. Auflage“</strong>

Der Kurs „Marketing anwaltlicher Dienstleistungen“ von Prof. Dr. Volker Albert Tausch ist fertig.

Die FernUniversität Hagen setzt den Kurs in ihrem Weiterbildungsstudium „Einführung in den Anwaltsberuf“ ein, den Referendare und junge Anwälte zur Vorbereitung auf ihre Berufspraxis buchen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><span style="text-decoration: underline;"><a href="http://www.vermontberatung.de/wp-content/uploads/2010/01/Hills-of-VerMonT.jpg"></a></span></strong></p>
<p><a href="http://www.vermontberatung.de/wp-content/uploads/2010/01/Hills-of-VerMonT1.jpg"></a><strong>„Marketing anwaltlicher Dienstleistungen&#8221; in 2. Auflage</strong></p>
<p>Der Kurs „Marketing anwaltlicher Dienstleistungen“ von Prof. Dr. Volker Albert Tausch liegt nun in zweiter, aktualisierter Auflage mit knapp 300 Seiten vor.</p>
<p>Die FernUniversität Hagen setzt den Kurs in ihrem Weiterbildungsstudium „Einführung in den Anwaltsberuf“ ein, den Referendare und junge Anwälte zur Vorbereitung auf ihre Berufspraxis buchen.</p>
<p>Tausch berichtet: „Das war in 2009 der größte literarische Brocken, denn ich habe sämtliche Literatur seit 2004 und natürlich meine Erfahrung aus sechs Jahren Kanzleiberatung in den Kurs einfließen lassen – entsprechend voluminös ist er auch geworden. Aber: Zum Anwaltsmarketing gibt es zur Zeit nichts Umfassenderes und Aktuelleres.“</p>
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		</item>
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		<title>Betriebsjubiläum</title>
		<link>http://www.vermontberatung.de/betriebsjubilaum/</link>
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		<pubDate>Sat, 09 Jan 2010 17:21:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Tausch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.vermontberatung.de/?p=154</guid>
		<description><![CDATA[<strong>VerMonT Kanzleiberatung geht ins 7. Jahr</strong>

Die Bonner Kanzlei- und Anwaltsberatung VerMonT besteht im Januar 2010 seit sechs Jahren.

Zu den in den letzten Jahren über 55 bundesweit betreuten Kunden aus der deutschen Anwaltsbranche zählen prominente Großkanzleien (ab 50 Anwälte), Kleinkanzleien (bis zu zehn Anwälte) und Einzelkämpfer sowie in der Mehrzahl mittelgroße Regionalkanzleien (bis zu 50 Anwälte) und Boutiquen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>VerMonT Kanzleiberatung geht ins 7. Jahr</strong></p>
<p>Die Bonner Kanzlei- und Anwaltsberatung VerMonT besteht im Januar 2010 seit sechs Jahren.</p>
<p>Zu den in den letzten Jahren über 55 bundesweit betreuten Kunden aus der deutschen Anwaltsbranche zählen prominente Großkanzleien (ab 50 Anwälte), Kleinkanzleien (bis zu zehn Anwälte) und Einzelkämpfer sowie in der Mehrzahl mittelgroße Regionalkanzleien (bis zu 50 Anwälte) und Boutiquen.</p>
<p><strong>Vier Schwerpunkte</strong> innerhalb der marktstrategischen Kanzleiberatung hat VerMonT in den vergangenen sechs Jahren herausgebildet:</p>
<ul>
<li>Kanzleistrategie und Kanzleifusionen,</li>
<li>Kanzleikultur,</li>
<li>Geschäftsentwicklung mit Mandantenbindung und Akquise</li>
<li>sowie Medienarbeit für Kanzleien.</li>
</ul>
<p>Inhaber Tausch (43) freut sich: „Das hätte ich mir als ´Generaldirektor´ meines kleinen sympathischen Beratungsunternehmens Anfang 2004 nicht träumen lassen: Wir haben heute 87 % Stammkunden, denen wir getreu unserem Unternehmensmotto ´Geleit für Anwälte´ über Jahre immer wieder in Projekten beratend zur Seite stehen. Es hat sich ausgezahlt, von Anfang an auch lokale Anwaltsmärkte in Deutschlands Regionen zu recherchieren und ständig zu beobachten. Ein bisschen stolz bin ich heute auf unsere stetig steigende Empfehlungsquote – in unserer Zielgruppe, den Anwälten, ist eine Empfehlung angesichts des heutigen Wettbewerbs ja nicht selbstverständlich. Unsere Kunden schätzen neben unserem tiefen Wissen über den Anwaltsmarkt besonders unsere schnörkellosen, handfesten und „geerdeten“ Hilfen im Rahmen des klassischen Marketing-Mixes. Schnelligkeit, Sorgfalt und strengste Diskretion &#8211; alles ohne Berater-Schnick-Schnack und ohne Sprechblasen. Bei unseren Kunden und unseren Medien- und Kooperationspartnern bedanken wir uns sehr herzlich für ihre Treue in den letzten Jahren! Möglicherweise werden wir in Zukunft durch Quereinsteiger wachsen müssen. Bis es so weit ist, kocht der Chef selbstverständlich wie gewohnt selbst.“<span id="_marker"> </span></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rechtskolonialisierung?</title>
		<link>http://www.vermontberatung.de/bundnisziel-unklar/</link>
		<comments>http://www.vermontberatung.de/bundnisziel-unklar/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 08 Jan 2010 19:07:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Tausch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.vermontberatung.de/?p=90</guid>
		<description><![CDATA[<strong>„Bündnis für das deutsche Recht“</strong>

Nahezu exakt acht Jahre nach der großen Fusionswelle im Anwaltsmarkt melden sich die „Globalisierungsgegner“ unter den Advokaten erneut zu Wort. Diesmal in breiter Phalanx mit Bundesjustizministerium (BMJ) und Verbänden:]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>„Bündnis für das deutsche Recht“</strong></p>
<p>Nahezu exakt acht Jahre nach der großen Fusionswelle im Anwaltsmarkt melden sich die „Globalisierungsgegner“ unter den Advokaten erneut zu Wort. Diesmal in breiter Phalanx mit Bundesjustizministerium (BMJ) und Verbänden:</p>
<p>Am 27. Oktober 2008 hatte das BMJ unter der damaligen Bundesjustizministerin <em>Zypries</em> auf dem Fachsymposium „Zukunft der deutschen internationalen rechtlichen Zusammenarbeit – Konzeption und Beitrag der Justiz“ in Berlin ein „Bündnis für das deutsche Recht“ mit BRAK, DAV, Deutschem Juristinnenbund, Deutschem Notarverein, und Deutschem Richterbund geschlossen.</p>
<p>Nahezu die gesamte Branchen- und Fachpresse hat schon über dieses Bündnis berichtet, u.a.: <em>Poppelbaum</em>, JUVE RM 12/08, 6; <em>Jahn</em>, BRAK-Magazin 06/08, 4; <em>Abend</em>, BRAK-Magazin 06/08, 3; <em>Freudenberg</em>, BRAK-Magazin 02/09, 4.</p>
<p>Wenn überhaupt ist dieses „Bündnis“ nur als Reaktion auf die von amerikanischen Banken ausgehende weltweite Finanzkrise des Herbstes 2008 zu verstehen. Anlass des „Bündnisses“ war ein Werbeblatt („dispute resolution“) der „Law-society of England and Wales“, in der die Society das angelsächsische Recht als international „<em>erste Wahl</em>“ bezeichnet hatte, was ja auch stimmt! Die Law Society ist die britische Variante der BRAK, bestehend aber überwiegend aus Nichtjuristen als Reaktion auf Ineffizienz der ehemaligen, mittlerweile aufgelösten, britischen Anwaltskammer.</p>
<p>Darum geht es den „Bundesgenossen“:</p>
<p>Die internationale rechtliche Zusammenarbeit folge zurzeit, so die Presseerklärung des BMJ vom 27. Oktober 2008, keinem einheitlichen Konzept. Das Bündnis soll nun das deutsche Recht besser durch Übersetzungen in fremde Sprachen <em>„nach außen darstellen“. </em>Als vorbildlich gelten die Publikationen des „German Law Journal“. Herausgeber des Internet-Journals sind die Professoren <em>Miller</em> (USA) und <em>Zumbansen</em> (Deutscher Professor in Kananda). Das Motto der Publizisten, die mit englischen Übersetzungen der Urteile des BverfG begonnen hatten: „Transnationalization of Legal Cultures“. <em>Zumbansens</em> Publikation zeigt, dass der Gedanke des „Rechtsexports“ nicht neu ist: 2009 feierte das „German Law Journal“ 10jähriges Jubiläum (Bericht von <em>Fiebig</em>, in BRAK-Magazin 4/09, 11).</p>
<p>Umgekehrt: Informationen über ausländisches Recht enthält stets sehr aktuell der exzellente Newsletter der Germany Trade and Invest Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing GmbH (GTAI in Köln, früher Teil der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit, GTZ). Für international Interessierte ein Muss: www.gtai.de.<em> </em></p>
<p>Außerdem soll die deutsche Rechtsberatung im Ausland in Zukunft nicht mehr allein von der Nachfrage einzelner Partnerländer bestimmt werden. Gezielt wolle man nun aktiv auf <em>„interessante Länder“ </em>zugehen. Zuerst sollen besonders Länder, die dem deutschen Recht aufgrund ihrer Tradition affin sind, im Wirtschaftsrecht betreut werden. Rechtsdialoge führt die Bundesregierung bereits mit China und Vietnam, aber auch die Golfregion und Zentralasien seien <em>„interessante Regionen“</em>.</p>
<p>Konkret will das Bundesjustizministerium eine Datenbank aufbauen, in der alle deutschen Projekte der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit vernetzt sein sollen. Außerdem soll das Budget der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) ab 2009 in der nächsten Legislatur um 52 % aufgestockt werden. Im November 2008 sind die <em>„Vorzüge der deutschen Rechtsordnung“ </em>in einer mehrsprachigen Broschüre erschienen. Die 32 Seiten starke Broschüre heißt „Law – Made in Germany“ Untertitel: „global, effektiv, kostengünstig“: Au Backe!</p>
<p>Die Bündnis-Beteiligten wollen sich regelmäßig treffen. Die Bundesjustizministerin begründete das Bündnis u.a. so: <em>„Wenn unser Rechtssystem nicht gegenüber dem amerikanischen und britischen Common Law ins Hintertreffen geraten soll </em>[was es ja in der internationalen Vertragsgestaltung längst ist]<em>, brauchen wir mehr Engagement im globalen Wettbewerb.“ </em>(Presseerklärung BMJ vom 27. Oktober 2008).</p>
<p>Zehn „Eckpunkte“ haben die Beteiligten „verabschiedet“:</p>
<ol>
<li>Stärkeres Engagement in Außendarstellung und internationaler rechtlicher Zusammenarbeit.</li>
<li>Verbreitung menschenrechtlicher Standards und rechtsstaatlicher Strukturen.</li>
<li>Besonderes Engagement im Wirtschaftsrecht.</li>
<li>Anstreben einer angebotsorientierten Rechtsberatung.</li>
<li>Empfehlung des „bewährten deutschen Rechts“ in Partnerländern.</li>
<li>Regionale Prioritäten: Dem deutschen Recht affine Staaten, besondere wirtschaftspolitische oder geopolitische Bedeutung der Staaten, politische Multiplikatorstaaten.</li>
<li>52 % mehr Budget für IRZ.</li>
<li>Mehrsprachige Broschüre („Law made in Germany“) über die Vorzüge deutschen Rechts soll erstellt werden.</li>
<li>Aufbau einer Datenbank.</li>
<li>Regelmäßige Koordinierungstreffen im BMJ.</li>
</ol>
<p>Wie vor zehn Jahren meldete sich auch jetzt wieder, nunmehr in seiner Funktion als Leiter der ARGE Internationaler Rechtsverkehr im DAV, <em>Graf von Westphalen, </em>zu Wort, mit den gleichen Argumenten wie vor zehn Jahren:</p>
<p>„<em>Es stellt sich die Frage, ob das anglo-amerikanische Rechtsdenken</em> [sic!] <em>und Rechtsverständnis </em>[!] <em>nicht entscheidend</em> [sic!] <em>zu der gegenwärtigen Finanzkrise beigetragen hat</em>“ (Pressemitteilung Nr. 20/09 des DAV vom 18. September 2009).</p>
<p>Das liest sich, als seien nicht Gier und Maßlosigkeit von Banken im Auftrag des Shareholder Value, sondern gleich ein ganzes Rechtssystem, bloß nicht das deutsche, für die Finanzkrise ab Herbst 2008 verantwortlich. Genau diese wohlfeile deutschnationale Position war leider zu erwarten. Auch deutsche Anwälte haben aber toxische Bankpapiere mit entwickelt! Damit wären, folgt man dieser Logik, auch sie mitverantwortlich für die Bankenkrise. Das weiß auch <em>Graf von Westphalen</em>. Sein Einhacken auf ein anderes Rechtssystem und Stigmatisieren als Rechtssystem, das Bereicherungen Einzelner auf Kosten der Masse gestattet und Finanzkrisen befördert, hat offenbar aber kein argumentatives Ziel, sondern ist pure provinzielle Stimmungsmache!</p>
<p><strong>Kommentar Tausch</strong>: Nur, wer sich an die damalige Diskussion um die Fusionen deutscher Kanzleien mit internationalen Partnern in den Jahren 1999 und 2000 noch erinnert, ist über dieses „Bündnis“ und nachfolgende Stammtischparolen befremdet.</p>
<p>Was das soll, ist völlig unklar, denn unser Recht oder Recht generell ist als „Exportschlager“ nicht mit dem VW-Käfer vergleichbar. Es setzt sich das flexibelste Recht international durch, also zur Zeit das Common-Law des US-amerikanischen oder britischen Rechts. Unternehmen brauchen für internationale Geschäfte ein Vertragsrecht, das effizient und flexibel wirtschaftsrechtliche Probleme löst. Klar geht das auch mit dem BGB. Wenn es aber so hervorragend ist, warum wählen es dann Unternehmen international nicht als geltendes Vertragsrecht?</p>
<p>Es ist sehr wohlfeil, wenn deutsche Juristen angesichts der amerikanischen Bankenkrise so tun, als seien allein das amerikanische Bankrecht oder die Bank-Anwälte oder gar, wie kürzlich der „alte Bekannte“ und deutschtümelnde Leiter der DAV-ARGE Internationaler Rechtsverkehr unverhohlen behauptet, das gesamte amerikanische Rechtssystem oder <em>„Rechtsverständnis“</em> daran schuld (<em>Graf von Westphalen</em>, PM Nr. 20/09 des DAV vom 18. September 2009). Diese DAV-Pressemitteilung war ein weiteres echtes Ärgernis. Auf meine Kritik gegenüber dem Pressesprecher habe ich (wie zu erwarten) keine inhaltlichen Argumente bekommen. Zurücknehmen will man den offen deutschnationalen Aussagekern schon gar nicht. Der DAV tut sich wirklich keinen Gefallen, derartige Stammtisch-Statements mitzutragen.</p>
<p>Auch in Deutschland haben deutsche Kanzleien hochkomplizierte (und „toxische“) Finanzprodukte für ihre Bank-Mandanten ausgeklügelt. Durch die Hintertür eines breiten Schulterschlusses der Verbände und des Ministeriums wird trotz aller Dementis aber nur eines durch das „Bündnis für deutsches Recht“ transportiert: Das deutsche Recht ist das beste Recht der Welt!</p>
<p>Ob das stimmt ist mehr als fraglich, genau wie das Bündnis für „Rechtskolonialisierung“ selbst.<span id="_marker"> </span></p>
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