“Parlament” der Anwälte – Struktur der 5. Satzungsversammlung

VerMonT Beratung

P R E S S E M I T T E I L U N G

Nr.14/11 Bonn, 27. Juli 2011

Die 5. Satzungsversammlung: Restauration statt Perspektiven!

- wie 2003: Macht der über 60jährigen, weniger junge, weniger Frauen, noch immer kaum Großkanzleien

Einleitung

VerMonT Kanzleiberatung hat zum dritten Mal anhand der nunmehr öffentlichen (noch bei der VerMonT-Auswertung der 3.SV waren die Mitgliederlisten geheim und von der BRAK unter Verschluss gehalten) Mitgliederliste die Struktur der Satzungsversammlung (SV) untersucht und im Internet (Kanzlei-Websites, google bis 5. Ebene) alle 115 Mitglieder der 5. SV recherchiert.

Da noch immer nicht alle Anwälte auf Websites zu finden sind, fehlen einige wenige.

Das Lebensalter ist, soweit nicht angegeben, anhand der veröffentlichten Fotos geschätzt.

VerMonT Kanzleiberatung hat eine am realen Anwaltsmarkt orientierte Kanzleitypologie entwickelt, die dieser Auswertung und der Beratung zugrunde liegt:

  •  ab 50 Anwälte: Deutsche oder internationale Großkanzlei mit mehreren Standorten in Metropolen
  • 11 bis 49 AnwälteMittelgroße Kanzlei
  • bis 10 Anwälte: Einzelkämpfer und Kleinkanzlei
  •  Regionalkanzlei:                            1 Standort
  • überregionale Kanzlei:                 mehr als 1 Standort in der Region oder Metropolen
  • Boutique:                                         Kanzlei mit ausschließlich einem oder zwei Rechtsgebieten im Leistungsportfolio
  •  Allgemeinkanzlei                          mehr als 80 % Beratung und Vertretung auf Verbraucherseite, Leistungsportfolio A-Z
  • Wirtschaftskanzlei                       mehr als 80 % Beratung und Vertretung auf Unternehmensseite, Leistungsportfolio Wirtschaftsrecht 
  • MDP:                                                 Multidisziplinäre Partnerschaft, gemischte Kanzlei aus RA, StB, WP

 Ziele der Auswertung

Die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer gibt es seit 1995.

 Wahlperioden:

1. SV  1995 bis 1999

2. SV  1999 bis 2003

3. SV  2003 bis 2007

4. SV  2007 bis 2011

5. SV  2011 bis 2015

Berufspolitisch interessant waren für diese, wie für die früheren Auswertungen der 3. und 4. SV, folgende vier Fragen zur Struktur der SV, die berufspolitische Konsequenzen haben:

1.         Repräsentiert das Anwalts“parlament“ die wirklichen Gegebenheiten im Anwaltsmarkt, weniger in Bezug auf Marktpräsenz als im Hinblick auf Marktmacht?

Welche Kanzleitypen sind durch Mitglieder vertreten?

Hat der „runde Tisch“ der BRAK mit Vertretern aus Großkanzleien, vor acht Jahren eingeführt nach der VerMonT-Auswertung zur 3. SV, dazu geführt, dass mehr Vertreter aus Großkanzleien in der 5. SV mitarbeiten?

2.         Welche Rechtsgebiete dominieren? Wieviele Mitglieder verfügen über Internet-Auftritte?

3.         Welche Altersstruktur hat die Satzungsversammlung?

4.         Wie verteilen sich die Geschlechter in der SV?

Ergebnisse

Vorausgeschickt sei, dass die Zahl der Delegierten für die 5. SV reduziert worden war: Von 158 (4.SV) auf 115 (5.SV). Daher ist in der Auswertung die Anzahl der Vertreter weniger aussagekräftig als die prozentuale Verteilung:

1.      Kanzleitypen: Die tatsächlichen Marktmacht-Verhältnisse bildet das Anwaltsparlament noch immer nicht ab.

Die Satzungsversammlung wird noch immer dominiert von Kleinkanzleien (54 von 115 = 46,95 % = fast die Hälfte) und Einzelkämpfern (24 = 20,86 %).

Wenn auch bei den Einzelkämpfern ein Rückgang gegenüber der 4.SV zu beobachten ist (in der 4.SV waren es noch 32,91 %):

Zusammen stellen die traditionell im Markt aufgestellten Kanzleitypen der Kleinkanzleien, inklusive Einzelkämpfer, Syndizi und BGH-Anwalt (78 = 67,82 %) die Mehrheit. In der 4. SV war das auch schon so, aber mit noch mehr Präsenz in Höhe von 82,91 %.

Auch der Durchschnitt (inklusive Einzelkämpfer) ist im Vergleich zur 4. SV gleich geblieben: Die von der SV überwiegend repräsentierte Kanzlei in der Gruppe der Kleinkanzleien und Einzelkämpfer besteht wieder aus maximal 3 Anwälten (exakt 3,11).

Mittelgroße Kanzleien bis zu 49 Anwälten sind nahezu genauso viele wie in der 4. SV (12) und in der 3. SV (13) vertreten: 13. Der prozentuale Anteil von 11,3 % zeigt aber, dass prozentual etwa 3 % mehr MK gegenüber der 4. SV dabei sind.

Nur 9 Großkanzleien mit insgesamt 10 Vertretern (davon 6 wiedergewählt, 3 geborene und, soweit recherchierbar, 1 neue) sind Mitglied (2 weniger als in der 4. SV), 8,69 % zeigen prozentual nur knapp l % Steigerung gegenüber der 4. SV!

Folgende Großkanzleien (es sind nahezu die gleichen wie in der 4.SV!) haben Vertreter entsenden können:

Berlin              Görg (Giesen wiedergewählt, von Freshfields zu Görg gewechselt), Luther (RAK Berlin-Präs. Schmid als geborenes Mitglied)

Erfurt              Dr. Eick (Burmann, RAK Präs.-Thüringen als geborenes Mitglied)

Frankfurt        Rittershaus (Freifrau von Ketelhodt), Clifford Chance (Gasteyer, wiedergewählt), Hengeler Mueller (Hellwig, wiedergewählt)

Hamburg        Taylor Wessing (Greve, wiedergewählt, BRAK-Präs. Filges als geborenes Mitglied); Graf von Westphalen (von Wedel, wiedergewählt)

Stuttgart         Gleiss Lutz (Diller, wiedergewählt)

Da es offenbar fast keine Fluktuation gegeben hat, ist der „runde Tisch“ der BRAK, der seit 2004 zu mehr berufspolitischem Engagement der Großkanzleien, u.a. auch in der Satzungsversammlung, hatte führen sollen, als gescheitert zu betrachten!

Großkanzleien interessiert das „Kleinklein“ der Masse offenbar noch immer nicht – angesichts des Themenspektrums der Satzungsversammlung in der Tat vielleicht sogar verständlicherweise.

Klar ist: Der Anwaltsmarkt ist gespalten, da helfen auch Mantren von Verbandsvertretern, die die Einheit der „Anwaltschaft“ beschwören sollen, nichts!

2)      Rechtsgebiete: Familienrecht überwiegt mit großem Abstand.

In den Rängen 1 bis 5 gibt es keine Veränderungen der rechtlichen Spezialisierungen (Fachanwaltschaften) gegenüber der 4. und sogar gegenüber der 3. SV.

Schwerpunkte liegen weiterhin auf stabiler Repräsentanz bürgernaher Gebiete:

 1.         FA FamR         23 = 19,99 %; davon 15 Frauen=Prozentuale Steigerung um 2 % gegenüber 4.SV

(in der 4.SV waren es 28 = 17,72 %, davon 21 Frauen)

2.         FA ArbR          15 = 13,04 %, davon 3 Frauen, prozentuale Steigerung um 4, fast 50 %!!!

(in der 4. SV waren es 11 = 6,96 %)

3.         Anwaltsnotare           15 = 13,04, 7 weniger, prozentuales Verhältnis fast gleich (in der 4. SV waren es 22 = 13,92 %)

4.         FA StrafR        9 = 7,82 %, 1 weniger, 1 % weniger

(in der 4. SV waren es 10 = 6,32 %)

5.         FA SteuerR      8 = 6,95 %, prozentuale Steigerung um 1 %, 1 weniger) (in der 4. SV waren es 9 = 5,69 %)

Überraschung:

6.         ! FA VerkehrsR macht den größten Sprung: In 4. SV war es noch auf Platz 15 !                            7 = 6,08 %, Steigerung um 6 und 6 %!!!

(in der 4. SV waren es 1 = 0,63 %)

 GESAMT Fachanwaltsbezeichnungen (inklusive Doppel- oder Dreifachträger):

96: nahezu exakt so viele wie in der 4.SV (97, nahezu 30 mehr als in 3.SV, etwa ein Drittel), trotz verkleinertem „Parlament“.

Der hohe Anteil Familienrecht korrespondiert mit der großen Zahl von Einzelkämpfern und Kleinkanzleien.

Berufspolitisch bedeutet das: Die Lobby der Einzelkämpfer und der Kleinkanzleien ist seit drei Wahlperioden stabil, so dass man heute sicher sagen kann:

Die SV ist das Parlament der Einzelkämpfer und Kleinkanzleien mit bürgernahem Leistungsportfolio von A bis Z.

Aber unter den Top 10 der Formalqualifikation sind nicht mehr (wie noch in der 4.SV) nur bürgernahe Gebiete, sondern aufgrund der noch jungen Fachanwaltsbezeichnungen auch Handels- und Gesellschaftsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz.

NEU: 2 Fachanwälte für Insolvenzrecht (davon einer 78 Jahre alt!).

Internetpräsenz

Die Auswertung zeigt ferner im Hinblick auf das Werbemittel website:

Verfügte in der 3. SV die Mehrheit der abgeordneten Anwälte aus Kleinkanzleien und Einzelkämpfer nicht über eine homepage und war im Internet (google-Recherche für alle 137 der 3. SV) nicht zu finden, hat sich das Bild völlig gedreht:

110 von 115 Gewählten (= 95,65 %) sind auf homepages zu finden. Das entspricht einer Steigerung um weitere etwa 25 % gegenüber der 4.SV.

Gestaltung und besonders Texte der Kanzlei-Internetauftritte haben zwar in vielen Fällen deutlich Potenzial, aber immerhin: Es gibt Internetseiten. Das war 2003 noch völlig anders.

3)      Altersstruktur: Renaissance der „alten Hasen“

Wo keine exakten Geburtsdaten zu finden waren (eine Unsitte auf Kanzlei-Homepages, das Lebensalter und Geburtsort nicht, aber die Mitgliedschaft im DAV mitzuteilen!), wurde das Lebensalter anhand des Zulassungszeitpunktes oder der veröffentlichten Fotos geschätzt.

Beispiel: Zulassung 1980 = zu diesem Zeitpunkt 30 Jahre.

Lebensalter recherchiert/ geschätzt:           111\115                    = 96,52 %

Lebensalter nicht recherchierbar:                4                                 = 3,47 %

 

Altersgruppe Anzahl Vertreter
bis 29 Jahre 0
30 bis 39 Jahre 3 = !!Nur noch 2,6 %, Rückgang um 10 %=17 Vertreter weniger!!Das ist quasi exakt der Stand der 3. SV!!In der 4.SV waren es noch 20=12,65 % (=!Steigerung gegenüber der 3.SV um 17 = etwa 10,75 %)
40 bis 49 Jahre 30=26,08 % (Steigerung gegenüber 4. SV um 2 %, aber 8 weniger!)In der 4. SV waren es noch: 38=24,05 % (!Steigerung gegenüber 3. SV um 11 = etwa 6,96 %)
GESAMT MINDERUNG in der Gruppe „junge“ 30-49 25!!! = 8 %
50 bis 59 Jahre 34=26,08 %, Rückgang gegenüber 4.SV um 9!!, aber nur knapp 1 %.In 4. SV waren es noch: 43=27,21% (!damals Steigerung gegenüber der 3.SV um 15=etwa 7 %)
Ab 60 Jahre 33=28,69 %, Steigerung gegenüber 4. SV um 2, knapp 9 % !!!!In 4. SV waren es noch: 31=19,62% im Verhältnis Rückgang damals gegenüber der 3. SV um 2 %
Ab 70 Jahre 11=9,56 %, Steigerung gegenüber 4. SV um 7!!!, knapp 7% !!!!In 4. SV waren es nur: 4=2,53% (gegenüber der 3. SV verdoppelt=etwa 1 % mehr)
GESAMT STEIGERUNG in der Gruppe „ältere“ 60-über 70 9 = 16 %
   
GESAMT Alter gefunden 111
Geburtsdatum nicht herauszufinden undnicht schätzbar 4
GESAMT 115

 Unter 40jährige sind nunmehr wieder, genau wie in der 3.SV, sehr deutlich unterrepräsentiert, nachdem die 4.SV Hoffnung auf „Verjüngung“ gemacht hatte.

Die Gesamt-Minderung in der Gruppe „junge“ (30 bis 49 Jahre) beträgt 25 Vertreter = 8 %.

Demgegenüber sind in der Gruppe „ältere“ (60 bis über 70) 9 Vertreter, mit 16 % (!), also genau doppelt so viele, mehr vertreten wie es in der Gruppe der „jungen“ weniger sind.

Die Wähler scheinen wieder, wie schon in der 3. SV nach dem Motto „bekannt und bewährt“ ihre Stimme vergeben zu haben – kein Wunder bei der Präsenz der Funktionsträger aus Rechtsanwaltskammern und Anwaltvereinen im „Wahlkampf“:

Fast 45 % der Mitglieder der 5. SV sind verbandspolitisch (in vielen Fällen sogar doppelt engagiert in örtlicher RAK, BRAK und DAV-Ortsverbänden und dem Bundesverband) engagiert oder Funktionsträger.

Die Meinungsmacht der repräsentierten Verbände (etwa 45 %) zeigt auch die 5. SV, wie die 4. SV, als „Parlament der Funktionäre“ – allerdings fast die Hälfte weniger als in der 4.SV.

Soweit nachprüfbar waren mindestens 47 Delegierte (in der Regel Verbandsvertreter) auch schon in der 4. SV vertreten = 40,86 %.

Für ein „Parlament“ bedeutet die Alterstruktur (von 115 immerhin 44, damit fast die Hälfte, ältere ab 60) einerseits durch die Älteren dokumentierte große Erfahrung (nicht notwendigerweise mehr Sachverstand!), andererseits aber, zumindest bei Anwälten als ohnehin eher beharrungsaffine Berufsgruppe, einen klaren Trend zu Restauration und berufspolitischer Konservierung statt Zukunftsgewandheit.

Sehr nachvollziehbar, dass sich dynamische Großkanzleien, in denen Partner ab spätestens Ende 50 in Rente gehen und die Gesamtstruktur auf den „jungen“ als Leistungsträgern ruht, in einem solchen Umfeld nicht in der Satzungsversammlung engagieren mögen.

4.       Geschlechterverteilung: Fachanwältinnen-Frauenanteil auf Stand 2003 !

5. Satzungsversammlung

Mitglieder      
5. SatzungsversammlungGESAMT: 115 Mitglieder 4. SatzungsversammlungGESAMT: 158 Mitglieder 3. SatzungsversammlungGESAMT: 137 Mitglieder KommentarIm Vergleich zur 4. SV:43 Mitglieder weniger =

27,21 %

davon „geborene“(nicht stimmberechtigte)Präs. der RA-Kammern:

24 (davon 1 Frau!)

Davon „gekorene Parlamentarier“

91 (davon 34 Frauen)

     
davon männlich:81 = 70,43 % davon männlich:104 = 65,82 % davon männlich101 = 72,72 % Anstieg der Männer gegenüber 4.SV um 5 % trotz Verkleinerung
Davon weiblich34 = 29,56 % davon weiblich:54 = 34,17 % davon weiblich: 36 = 25,92 % Rückgang der Frauen um 5% trotz Verkleinerung
Tops und Flops bei den Geschlechtern (RAK Bezirke)      
Top 3 (Frauenanteil): 1.Bremen und Zweibrücken, jeweils1/1=100%

2. Hamm, Berlin (ein Platz verbessert), Celle und München (stark verbessert)

5/7, 4/7, 2/3 und 5/10 = über 50%

3. Bamberg, Düsseldorf, Freiburg, Suttgart = 50 %

½, 3/6, ½, 2/4

 

 

Flops (Frauenanteil)

je 0 Frauen:

BGH, Brandenburg, Braunschweig (abgerutscht), !!Hamburg!!, Kassel, Koblenz, Mc-Pom, Oldenburg, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Tübingen 

Top 3 (Frauenanteil): 1.Zweibrücken 2/2=100%2.Hamm und Sachsen 7/13 bzw. 3/5 = über 50%

3. Berlin, Braunschweig, Bremen, Freiburg, McPom 6/12 bzw. 2/4 bzw. 1/2= 50 %

 

Flops (Frauenanteil)

je 0 Frauen:

BGH, Brandenburg,

Oldenburg, Saarland,

Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Tübingen

  Keine Signifikanzen in Bezug auf BundesländerNahezu identische Verteilung im Vgl. zur 4.SV; Braunschweig, McPom abgerutschtÜberraschung: Hamburg: In der Metropole ist keine Frau als Vertreterin in der 5.SV!

 

Fachanwälte Gesamt      
5. SatzungsversammlungGESAMT: 115 Mitglieder 4. SatzungsversammlungGESAMT: 158 Mitglieder 3. SatzungsversammlungGESAMT: 137 Mitglieder Kommentar
96 (Mehrfachbezeichnungen sind jeweils einzeln gezählt)= 83,47 % = Statistisch sind weit über Dreiviertel FA 81 (nach Fachgebieten 96, da mehrfache Bezeichnungen je einzeln gezählt)= 51,03 %= Statistisch ist mehr als jeder zweite FA 66 = 47,52 % Steigerung umMehr als 30 %!von der 3. zur 4. waren es gerade einmal 4 %!
Davon Frauen: 25 = 26 % Davon Frauen: 30 = 37 % Nicht ausgewertet Rückgangum 11 %
Fachanwältinnen(mehrfache Qualifikation je einzeln gezählt)      
davon Fachanwältin für Familienrecht: 15  davon Fachanwältin für Familienrecht: 21 davon Fachanwältin für Familienrecht: 15 Rückgang um 6=29 %, Stand wie bei 3.SVVon der 3. zur 4. SV: Steigerung um 6

= 40 %

Davon Fachanwältin Arbeitsrecht: 3 Davon Fachanwältin Arbeitsrecht: 5 Davon Fachanwältin Arbeitsrecht: 3 Rückgang um 2= 40 %, Stand wie bei 3. SVVon der 3. zur 4. SV: Steigerung um 2
Mediatorinnen: 2 Mediatorinnen: 4   Rückgang um 2= 50 %Von der 3. zur 4. SV:

Steigerung um 4 = 100 %

Fachanwältin ErbR: 1 Fachanwältin ErbR: 3   Rückgang um 2 = 77 %
Davon Fachanwältin Strafrecht: 2 Davon Fachanwältin Strafrecht: 1 Davon Fachanwältin Strafrecht: 2 Steigerung um 1 = 50 %
Davon Fachanwältin Steuerrecht: 0 Davon Fachanwältin Steuerrecht: 0 Davon Fachanwältin Steuerrecht: 1  
Je 1 FAin: ErbR, Miete, SozR      

Kanzleiberater Prof. Dr. Volker Albert Tausch (45), Inhaber der verbandsunabhängigen Bonner Kanzleiberatung VerMonT, kommentiert die Untersuchung der 5. SV:

„Natürlich muss man hier von ´Restauration´ sprechen, denn junge Anwälte und Frauen sind im Vergleich zur 4.SV unterrepräsentiert und um ihre Zukunft sollte sich das ´Parlament´ vielleicht einmal kümmern, statt immer neue Hürden für die jungen Konkurrenten beim Erwerb der Fachanwaltschaften zu errichten.

Berufspolitisch und rechtlich hängen alle Beschlüsse der Satzungsversammlung ohnehin am Placet des BMJ – Gewaltenteilung hat Montesquieu anders buchstabiert und hätte eine ´Quasselbude´, die ihre Beschlüsse ´absegnen´ lässt, ohnehin nicht ernst genommen.

Die vornehmste Aufgabe der Satzungsversammlung muss also sein, endlich überhaupt erst einmal ´Parlament´ zu werden und das geht nur durch mehr Selbstverständnis als echte Legislative und mehr Selbstbewusstsein gegenüber dem Ministerium. Wo gibt es das schon: Ein Parlament, dass sich seine Beschlüsse vom Fachministerium freigeben lassen muss. Natürlich muss man dafür die BRAO ändern, das wäre aber endlich wahre ´Freiheit der Advokatur´. Gelingt diese Emanzipation nicht, darf man, wie früher bereits der Kollege Kleine-Cosack, ganz offensiv die Frage nach der Existenzberechtigung der Satzungsversammlung stellen.

Die Frage stellen sich Großkanzleien offenbar völlig zu recht schon länger, sonst würden sie sich wohl mehr engagieren.“

Unternehmensinformation: www.vermontberatung.de

VerMonT Beratung ist eine verbandsunabhängige Unternehmensberatung für Rechtsanwälte mit Sitz in Bonn und arbeitet seit 2004 unter dem Motto „Geleit für Anwälte“ in den vier Beratungsschwerpunkten Kanzleistrategie und Kanzleifusionen, Kanzleikultur, Geschäftsentwicklung mit Mandantenbindung und Akquise sowie Medienarbeit für Kanzleien.

VerMonT steht zugleich für die Initialen des Inhabers (VT) und den gleichnamigen sympathischen Zwergstaat im Neu-England der Vereinigten Staaten von Amerika, den alle zuversichtlich “Green Mountain State” nennen – deshalb ist üppiges Grün Unternehmens-Farbe.

Gründer und Inhaber ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Albert Tausch.

Pressekontakt:

Die Auswertung der 5. Satzungsversammlung können Sie kostenfrei anfordern per mail an:

info@vermontberatung.de.

Prof. Dr. Volker Albert Tausch info@vermontberatung.de; Tel. 0176 244 81 888.

Autor: Tausch

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